"Unter 'Sakramenten der
Toten' versteht die katholische Schuldogmatik die Sakramente,
die - nach schwerer Sünde - die Rechtfertigungsgnade mitteilen, also
Taufe, Buße, gege-
benenfalls Krankensalbung; 'Sakramente der Lebenden' sind die übrigen,
sofern sie ih-
rem Wesen nach den 'Stand der Gnade' voraussetzen und ihn vertiefen sollen.
'Individu-
elle' Sakramente sind alle, die dem persönlichen Heilsstand des Empfängers
gelten, 'so-
ziale' Sakramente sind solche, die Gnade in spezieller Ausrichtung auf die
Erfüllung ei-
ner Aufgabe gegenüber anderen Menschen mitteilen, also Weihe und Ehe.
- Es ist deut-
lich, daß nach Luther alle Sakramente 'individuelle' und 'Sakramente
der Toten' sind."
(O.H. PESCH, Hinführung zu Luther, Mainz 32004,
172 Anm. 78)