Paul Timmermanns, Die "'Realität'"
des Sollens in der Lebenswelt. Phänomenologie
einer lebensweltlichen Letztbegründung
normativer Sollgeltung, Wuppertal 2006;
Die Diskussion um
"Letztbegründungen"
hat Konjunktur, insbesondere in Erkenntnistheorie, Ethik und Funda-
mentaltheologie. Gesucht wird dabei nach einem
"letzten" Ausgangspunkt
allen Denkens im jeweiligen Gegen-
standsbereich, nach etwas, das selbst nicht mehr in Frage gestellt wird
bzw. werden kann, das also einen Halt
gibt, von dem man gesichert weiterdenken kann. Trotz aller Kritik, die
an solche Versuche bereits herangetra-
gen wurde, versucht auch das vorliegende Buch für den Bereich
der Ethik eine solche Letztbegründung plausi-
bel zu machen. Allerdings: Der Autor formuliert von Beginn an Skepsis
gegenüber dem
"Eingeschlossensein des
Bewußtseins in einen Kasten", also dem Vorverständnis,
dass sich aufgrund bereits vorgefassten Denkens mittels
eines Zirkelschlusses auch die Begründung für solches Denken
ergebe. Vor diesem Hintergrund schätzt er
"we-
niger die anwachsenden philosophiehistorischen Enzyklopädien...,
die nachzuweisen in der Lage sind, daß das
Faktum dieser 'Selbstgegenwart' zu allen Zeiten vorkommt",
sondern von
"hervorragender Bedeutsamkeit wäre
demgegenüber (für ihn)... vielmehr der Versuch einer
genauen Analyse dieses Faktums selbst, d.h. eines Versu-
ches, das Phänomen dieser 'Selbstgegenwart' in seinem vortheoretischen
Grund selber als eigenständiges Begrün-
dungsverständnis aufzudecken" (21).
"Wirkliche",
oder besser: reflektierte (?),
"Letztbegründung findet somit
(für den Autor) dann statt, wenn in dem brückentheoretischen
Hinweis auf die uns still und leise mögliche Ver-
nunftleistung der ersten Evidenz dieses Mehr trotz oder gerade
wegen der Beengtheiten unserer Reflexionsleis-
tungen ernstgenommen wird und wenn die Theorie sich ernsthaft
kritisch wieder diesem 'Faktum' selbst zuwen-
det" (23).
Dieses aller Reflexion und allem Sollen vorausgehende
Faktum will T. nicht als "Vorverständnis",
sondern
(mit Hans-Eduard Hengstenberg) eher als eine
"Vorentscheidung" benannt wissen, ist es ihm doch bedeut-
sam, "daß es um einen Selbstvollzug
in actu im Handlungskontext geht" (26 Anm. 16). Grundlage für die
Entstehung eines Sollens ist nach Hengstenberg
ein sog. Kairos, welches meint, dass ein bestimmtes für das
menschliche Leben sinnstiftendes Ereignis nur
in einem bestimmten Augenblick verwirklichbar ist (33f).
Wichtig ist dem Autor überdies, dass sein
Versuch einer solch allgemein gültigen Letztbegründung sittlichen
Verhaltens darauf hinausläuft, auch jegliche
Unterscheidung für den Begründungszusammenhang zwischen
einer allgemeinen philosophischen und einer spezifisch
theologischen Ethik aufzuheben (27); ja auch die
"Pattsituation" zwischen "Deontologie"
und "Teleologie", die sich in Bezug auf normative Geltungsansprü-
che in der theologischen Ethik herausgebildet
habe, könne sich durch eine "tiefergehende Reflexion auf das
genaue Zustandekommen der 'inneren Einsicht'"
in normative Geltungsansprüche auflösen lassen (51). "Die-
se genauere Frage nach dem 'Wie'... des Zustandekommens
der inneren normativen Geltungseinsicht", so
kennzeichnet T. zusammenfassend die Aufgabe, "hätte
also der tiefere Zielpunkt der hier in der theologi-
schen Ethik vorgelegten Arbeit zu sein"
(52).
Das ERSTE KAPITEL ist sodann
der Frage "nach dem genauen 'Wie' normativer Geltungseinsicht als
der
Grundfrage der Normbegründung in
der Ethik I. Kants" gewidmet. Hierbei kommt der Autor zu dem
Ergeb-
nis, dass Kant "ein nahezu abgeschlossenes System der Begründung
des normativen Geltungsanspruches an(zeigt),
das auf der Grundlage seiner Vernunftkritik eine Verhältnisbestimmung
von Erkenntnis- und Anerkenntnisleis-
tungen im praktischen Vollzug normativer Geltungseinsicht beschreibt"
(80). Die normative Geltung eines Sol-
lenssatzes wird als "Verstandesgesetz" entwickelt. Ungelöst
bleibt dabei aber nach T., "wie das Bewußtsein im
Selbstverhältnis mittels 'Selbstgesetzgebung' denn erfassen
kann, wenn ein stets 'im praktischen Gebrauche' im-
mer schon als 'objektiv real' erfahrener Gegenstand zum Gegenstand
der normativen Geltung 'reiner praktischer
Vernunft' werden soll" (81). Überdies bleibt nach T. die
Verbindung zwischen objektiver Gesetzgebung und
subjektiver Selbstgesetzgebung offen: "Warum (denn) sollte ich mich
denn nun selbst an ein normatives 'Ver-
standesgesetz' willentlich (überhaupt) binden?" (81).
Das ZWEITE KAPITEL ("Aufgang") behandelt das
"Grundproblem der Unhintergehbarkeit einer spezifi-
schen Erkenntnis sittlicher Anerkennung im Normen-Diskurs K.-O.
Apels". Denn - so T. - "in den vielfäl-
tigen Arbeiten und den zum Teil fortentwickelten Überlegungen
K.-O. Apels wird exakt dieser innere Zusam-
menhang zwischen dem Begründungsproblem der Ethik und dem Erkenntnis-Anerkenntnis-Dilemma
in der
Wissenschaftlehre aufgearbeitet und miteinander verbunden in einen
Letztbegründungsansatz gebracht" (92f).
Dabei ist die Grundthese, dass alle "der sprachlichen Kommunikation
fähigen Wesen... als Personen anerkannt
werden (müssen), da sie in all ihren Handlungen und Äußerungen
virtuelle Diskussionspartner sind und die un-
begrenzte Rechtfertigung des Denkens auf keinen Diskussionspartner
und auf keinen seiner virtuellen Diskus-
sionsbeiträge verzichten kann" (97).
Im DRITTEN und ausführlichsten
KAPITEL ("Ausgang") sucht der Autor sodann eine eigene "phänomeno-
logische Intuitionstheorie der lebensweltlich
selbstgegebenen Geltungsevidenz" zu entwickeln, "die als Wirk-
grund normative Sollensansprüche zureichend
begründen kann" (118). Im Ausgang von J. Habermas' Versuch
der Rückgewinnung der lebensweltlichen Praxis
als eines realistisch-objektiven Deutungszusammenhangs so-
wie der Husserl'schen Beschreibung der Lebenswelt
gelangt T. zur Dimension der sogenannten "Selbstgege-
benheit". Die "Selbstgegenwärtigkeit"
eines Gegenstandes "sieht Husserl eben dadurch gekennzeichnet, daß
in
ihm der 'Gegenstand selbst', d.h. 'als das, was
er ist' erscheint" (161). Bei genauerer Betrachtung freilich um-
fasst dieser Begriff zweierlei: "'Selbstgegebenheit'
im Sinne von Vorhandenheit eines selbst gegenwärtig Ge-
gebenen (eine Selbstgegenwart) einerseits und
'Selbstgegebenheit' im Sinne der Gebung des Gegebenen als die
Selbstgegenwärtigung des Gegebenen selbst"
(191f).
Ein Exkurs im VIERTEN KAPITEL informiert
über den Einfluss der husserl'schen Phänomenologie auf die
Philosophie von Derrida und Levinas. Die
"Selbstgegenwart der Welt in der (eigenen) Lebenswelt zu vollzie-
hen", so resümiert der Autor das bisher
Erarbeitete, "ist das Grundprinzip des Lebens und der denkend letztbe-
gründenden Erkenntnis" (205). Letztbegründung
jedes Sollensanspruchs in Bezug auf unser Leben ergibt sich
also aus dem Leben selbst, aus der Selbstgegebenheit
des Lebendigen. Das Leben drängt selbst dazu zu leben;
und wir als Teil dieses Lebens erfahren dies als
Anspruch, dem Lebendigsein des Lebens zu dienen und an sei-
ner Entwicklung damit aktiv teilzuhaben. Das ist
einfach überzeugend; auf diese letzte Basis muss jede Sollens-
begründung für unser Leben letztendlich
zurückgreifen. Dies wird im abschließenden FÜNFTEN KAPITEL
("Aus-Kommen") - die Zahl IV. ist hier
ein Druckfehler (247) - noch einmal zusammenfassend dargelegt.
Die These des Buches ist so im
Ganzen durchaus sehr überzeugend; sie wäre freilich auch ohne den
- dem Ver-
wertungszusammenhang als "wissenschaftlicher"
Dissertation geschuldeten - immensen Apparat an Barriere
schaffender Fachsprache aus verschiedensten Zusammenhängen
plausibel entwickel- und darstellbar gewesen -
ja vielleicht sogar dann noch klarer und plausibler.
Herbert Frohnhofen, 11. Mai
2007