- es aufgrund der gewachsenen Kritik an Teilen der Geschichte
der Kirche und aufgrund eines gewandelten
Selbstverständnisses der Kirche an der Zeit
war, ein solches Schuldbekenntnis zu formulieren;
- in der katholischen Kirche das Bewußtsein um schuldhafte
Verstrickungen, die auch die Kirche mit einbegreifen
können, seit der Befreiungstheologie (Stichwort:
strukturelle Sünde) gewachsen ist;
- die schuldhafte Verstrickung das Volk Gottes in seinem Zeugnisauftrag
fehlgehen lassen kann und deshalb die
Frage, ob man von einer Sünde bzw. einer Schuld
der Kirche sprechen kann, keine Prinzipienfrage mehr sei,
sondern daß dieser Sachverhalt mit dem Wort
"sündige Kirche" zu beschreiben sei;
- es heute eine "indispensable Verantwortungssolidarität
mit der Geschichte dieser Kirche" gebe;
- es bei dem Schuldbekenntnis nicht darum gehen könne,
den Tätern der Vergangenheit Schuld nachzuweisen
oder vorzuhalten, sondern darum, jetzt und hier
die Verantwortung für die Spätfolgen ihrer Taten zu über-
nehmen, diese Taten im Detail aufzuarbeiten und
heute anders zu handeln;
- die Sorge um die Autorität der Kirche bei den "einfachen
Leuten" ein solches Schuldbekenntnis nicht verhindern
dürfe;
- die Vergebungsbitte nicht nur eine europäische Angelegenheit
sei, sondern daß die Spuren früherer
schuldhafter Handlungen bis heute weltweit ihre
Folgen haben;
- die Konfrontation mit der Zwiespältigkeit der eigenen
Geschichte uns sensibler dafür machen kann, zu sehen,
was das Zeugnis heute erfordert; das Schuldbekenntnis
sich an die zu richten habe, gegenüber denen man
schuldig geworden ist, das Sündenbekenntnis
sich hingegen an Gott richten müsse, da die Sünde eine Gott-
bezogene Größe ist;
- strukturelle Sünde sich auch in der Kommunikation
und der Kommunikationsbereitschaft in der heutigen Kirche,
etwa durch ewige Rechthaberei, zeigen könne;
- die Geistzuversicht in der Kirche sich nicht darauf richte,
vor allen großen Fehern bewahrt zu werden, sondern
"lediglich" darauf, davor bewahrt zu werden,
nicht mehr Kirche zu sein.