Theologie-Systematisch
Theologische Anthropologie
§ 8. Der erlöste und befreite Mensch
Freiheit/historisch - Texte


"Wir stehen offensichtlich vor zwei verschiedenen Begriffen von Willensfreiheit. Augustinus bezieht sich
mit dem Ausdruck liberum arbitrium in aller Regel auf die Freiheit des Willens im Sinne der Ursachen-
losigkeit, jedenfalls bis zu seiner großen gnadentheologischen Wende, nicht jedoch auf die Freiheit des
sittlich guten Menschen, der an der Freiheit Gottes Anteil hat. Abweichend hiervon bezeichnet er in De
civitate Dei die Freiheit des sittlich guten Menschen als das novissimum ('höchste und letzte') liberum ar-
bitrium, wenn auch immer mit diesem Zusatz. Das Nomen 'Freiheit' (libertas) dagegen wird von Anfang
an, d.h. bereits im Frühwerk, und sofern nicht ausnahmsweise die Freiheit von äußerem Zwang gemeint
ist - stets von einem solchen Willen prädiziert, der sich dem göttlichen Willen unterworfen, sich diesem da-
durch angeglichen und insofern seinen Besitzer 'ubesiegbar' gemacht hat."


(B. Goebel, Rectitudo. Wahrheit und Freiheit bei Anselm von Canterbury.
Eine philosophische Untersuchung seines Denkansatzes, Münster 2001, 319f)


"Die Formulierungen des Tridentinums sind mit der Schultradition an einem Freiheitsverständnis orientiert,
dem die Erfahrung des Sich-distanzieren-Könnens zu Grunde liegt. Der Mensch ist von der Sünde nicht so
in Besitz genommen, dass er sich zu ihr nicht in eine Entscheidungs-Distanz bringen könnte. Auch für die
weitere Ausbildung dieses Freiheitsverständnisses in der Neuzeit gilt: Der Mensch ist darin frei, dass er sich
zu allem verhalten kann, was ihn bestimmt. Freiheit bedeutet hier die ursprüngliche Selbstbestimmung, in
der der Mensch sich für das ihn Angehende öffnet, sich zur Stellungnahme entschließt. Unbedingt ist diese
Freiheit nicht darin, dass die in der freien Entscheidung vollzogene Selbstbestimmung das Bestimmtwerden
von Faktoren oder Motiven ausschlösse, sondern darin, dass solches Bestimmtwerden von der Stellungnah-
me zu ihm umgriffen und (neu) ausgerichtet wird.

In diesem Sinne ist Freiheit also bedingt, aber eben nicht bedingt von notwendig wirkenden, determinieren-
den Ursachen. Die freie Entscheidung lässt sich durch Gründe bestimmen. Sie ist weder ein beobachtbarer
Faktor noch eine sich selbst missverstehende, kausal-determinierte Reaktion in einem geschlossenen Ursa-
che-Wirkungs-Geflecht. Freie Entscheidungen sind nicht 'grundlos' und in diesem Sinne beliebig. Der Sich-
Entscheidende rechnet sich die Entscheidung vielmehr als seine wohlerwogene Stellungnahme zu, und so
identifiziert er sich damit. Er bindet sich durch Gründe, deren Bindungskraft er anerkannt, deren Anspruch
er sich öffnet. Freiheit hat ihren Ort also im Betroffensein von und in der Auseinandersetzung mit dem mich
Angehenden. Und sie realisiert sich in der zumindest potentiell kommunitär-diskursiven Verantwortung, die
darüber Rechenschaft gibt und Rechenschaft verlangt, von welchen Gründen man sich zum Handeln bestim-
men lässt. Sie hat ihren Ort also in der diskursiv zu bearbeitenden Teilnehmerperspektive und nicht in der
deskriptiv rekonstruierenden Beobachterperspektive, in der eben nur Erklärungen gefunden, Entscheidungen
aber gar nicht erst lokalisiert werden können.

Die Teilnehmerperspektive wird im (Un-)Freiheitsdenken Augustins und der Reformation gewissermaßen
radikalisiert vollzogen. Freiheit und Unfreiheit sind nur in der Erfahrung der Beteiligten, ja der in sie Ver-
strickten gegeben: in der Erfahrung des Teilnehmens und Teilhabens an den unterschiedlichen Herrschaf-
ten und Loyalitäten, die den Teilnehmenden oder Teilhabenden die 'Attraktivität' von Beweg-Gründen - die
Fähigkeit also, sie zu würdigen - erschließen oder versperren. Es ist also gerade nicht so, dass hier eine Be-
obachterperspektive eingenommen würde, in der man dann auch eine kausale - in gegenwärtiger biowissen-
schaftlicher Terminologie: neuronale - Determination feststellen könnte. Es geht hier offensichtlich nicht
um Unfreiheit im Sinne einer Bestreitung der Willensfreiheit unter Berufung auf ein durchgängiges kausa-
les Determiniertsein, sondern um den gebundenen Willen. Er ist nicht Herr seines Wollens, nicht Herr sei-
ner Motive; er kann sich nicht aus eigenem Vermögen erschließen bzw. dazu entschließen, schätzen zu kön-
nen, was unbedingt schätzenswert ist und dann auch rational - mit guten Gründen - gewürdigt zu werden
verdient. Diese Tradition sieht den Ursprung der (Willens-) Freiheit nicht in der Selbst-Ursprünglichkeit ei-
nes Sich-Distanzieren- und deshalb Sich-Verhalten-Könnens zu allem, was mich angeht, sondern im Ver-
hängnis und im Geschenk einer Nähe, in der mich das Mitfühlenkönnen mit dem Bösen oder mit dem Gu-
ten ergreift, in der es mich in der Knechtschaft des bösen Willens - dem Nicht-fühlen-Könen des Guten -
festhält oder zum Mitfühlen-Können mit dem guten Willen Gottes befreit."

(J. Werbick, Gott verbindlich. Eine theologische Gotteslehre, Freiburg/Bg. 2007, 466f)

Der menschliche Wille ist "in die Mitte gestellt (zwischen Gott und Satan) wie ein Zugtier. Wenn Gott sich
darauf gesetzt hat, will er und geht, wohin Gott will... Wenn Satan sich darauf gesetzt hat, will und geht er,
wohin Satan will. Und es steht nicht in seiner freien Entscheidung, zu einem von beiden Reitern zu laufen
oder ihn sich zu verschaffen zu suchen, sondern die Reiter selbst kämpfen miteinander, ihn zu erlangen und
zu besitzen
."

(M. LUTHER, Vom unfreien Willen, Weimarer Ausgabe 18, 635)

Nun, da Gott mein Heil meinem Willen entzogen und in seinen Willen aufgenommen hat und nicht auf mein
Werk oder Laufen hin, sondern aus seiner Gnade und Barmherzigkeit verheißen hat, mich zu retten, bin ich
sicher und gewiß, daß er treu ist und mir nicht lügen wird, außerdem mächtig und gewaltig ist, daß keine Dä-
monen und keine Widerwärtigkeiten imstande sein werden, ihn zu überwältigen oder mich ihm zu entreißen."


(M. LUTHER, De servo arbitrio 18,783,28)