"Wir stehen offensichtlich
vor zwei verschiedenen Begriffen von Willensfreiheit. Augustinus bezieht
sich
mit dem Ausdruck liberum arbitrium in aller Regel auf die Freiheit des Willens
im Sinne der Ursachen-
losigkeit, jedenfalls bis zu seiner großen gnadentheologischen Wende,
nicht jedoch auf die Freiheit des
sittlich guten Menschen, der an der Freiheit Gottes Anteil hat. Abweichend
hiervon bezeichnet er in De
civitate Dei die Freiheit des sittlich guten Menschen als das novissimum
('höchste und letzte') liberum ar-
bitrium, wenn auch immer mit diesem Zusatz. Das Nomen 'Freiheit' (libertas)
dagegen wird von Anfang
an, d.h. bereits im Frühwerk, und sofern nicht ausnahmsweise die Freiheit
von äußerem Zwang gemeint
ist - stets von einem solchen Willen prädiziert, der sich dem göttlichen
Willen unterworfen, sich diesem da-
durch angeglichen und insofern seinen Besitzer 'ubesiegbar' gemacht hat."
(B. Goebel, Rectitudo. Wahrheit
und Freiheit bei Anselm von Canterbury.
Eine philosophische Untersuchung seines Denkansatzes, Münster 2001,
319f)
"Die Formulierungen
des Tridentinums sind mit der Schultradition an einem Freiheitsverständnis
orientiert,
dem die Erfahrung des Sich-distanzieren-Könnens
zu Grunde liegt. Der Mensch ist von der Sünde nicht so
in Besitz genommen, dass er sich zu ihr nicht
in eine Entscheidungs-Distanz bringen könnte. Auch für die
weitere Ausbildung dieses Freiheitsverständnisses
in der Neuzeit gilt: Der Mensch ist darin frei, dass er sich
zu allem verhalten kann, was ihn bestimmt. Freiheit
bedeutet hier die ursprüngliche Selbstbestimmung, in
der der Mensch sich für das ihn Angehende
öffnet, sich zur Stellungnahme entschließt. Unbedingt ist diese
Freiheit nicht darin, dass die in der freien
Entscheidung vollzogene Selbstbestimmung das Bestimmtwerden
von Faktoren oder Motiven ausschlösse,
sondern darin, dass solches Bestimmtwerden von der Stellungnah-
me zu ihm umgriffen und (neu) ausgerichtet wird.
In diesem Sinne
ist Freiheit also bedingt, aber eben nicht bedingt von notwendig wirkenden,
determinieren-
den Ursachen. Die freie Entscheidung lässt
sich durch Gründe bestimmen. Sie ist weder ein beobachtbarer
Faktor noch eine sich selbst missverstehende,
kausal-determinierte Reaktion in einem geschlossenen Ursa-
che-Wirkungs-Geflecht. Freie Entscheidungen
sind nicht 'grundlos' und in diesem Sinne beliebig. Der Sich-
Entscheidende rechnet sich die Entscheidung
vielmehr als seine wohlerwogene Stellungnahme zu, und so
identifiziert er sich damit. Er bindet sich
durch Gründe, deren Bindungskraft er anerkannt, deren Anspruch
er sich öffnet. Freiheit hat ihren Ort
also im Betroffensein von und in der Auseinandersetzung mit dem mich
Angehenden. Und sie realisiert sich in der zumindest
potentiell kommunitär-diskursiven Verantwortung, die
darüber Rechenschaft gibt und Rechenschaft
verlangt, von welchen Gründen man sich zum Handeln bestim-
men lässt. Sie hat ihren Ort also in der
diskursiv zu bearbeitenden Teilnehmerperspektive und nicht in der
deskriptiv rekonstruierenden Beobachterperspektive,
in der eben nur Erklärungen gefunden, Entscheidungen
aber gar nicht erst lokalisiert werden können.
Die Teilnehmerperspektive
wird im (Un-)Freiheitsdenken Augustins und der Reformation gewissermaßen
radikalisiert vollzogen. Freiheit und Unfreiheit
sind nur in der Erfahrung der Beteiligten, ja der in sie Ver-
strickten gegeben: in der Erfahrung des Teilnehmens
und Teilhabens an den unterschiedlichen Herrschaf-
ten und Loyalitäten, die den Teilnehmenden
oder Teilhabenden die 'Attraktivität' von Beweg-Gründen - die
Fähigkeit also, sie zu würdigen -
erschließen oder versperren. Es ist also gerade nicht so, dass hier
eine Be-
obachterperspektive eingenommen würde,
in der man dann auch eine kausale - in gegenwärtiger biowissen-
schaftlicher Terminologie: neuronale - Determination
feststellen könnte. Es geht hier offensichtlich nicht
um Unfreiheit im Sinne einer Bestreitung der
Willensfreiheit unter Berufung auf ein durchgängiges kausa-
les Determiniertsein, sondern um den gebundenen
Willen. Er ist nicht Herr seines Wollens, nicht Herr sei-
ner Motive; er kann sich nicht aus eigenem Vermögen
erschließen bzw. dazu entschließen, schätzen zu kön-
nen, was unbedingt schätzenswert ist und
dann auch rational - mit guten Gründen - gewürdigt zu werden
verdient. Diese Tradition sieht den Ursprung
der (Willens-) Freiheit nicht in der Selbst-Ursprünglichkeit ei-
nes Sich-Distanzieren- und deshalb Sich-Verhalten-Könnens
zu allem, was mich angeht, sondern im Ver-
hängnis und im Geschenk einer Nähe,
in der mich das Mitfühlenkönnen mit dem Bösen oder mit dem
Gu-
ten ergreift, in der es mich in der Knechtschaft
des bösen Willens - dem Nicht-fühlen-Könen des Guten -
festhält oder zum Mitfühlen-Können
mit dem guten Willen Gottes befreit."